Das Nebenkostenprivileg bedeutet die Umlagefähigkeit für den Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung Ihrer Mietwohnung oder Ihres Mietshauses. Das bedeutet, Sie haben aktuell als Mieter keinen Einfluss auf diese Kosten. Doch das ändert sich 2024!
Nach dem 30.06.2024 darf der Vermieter die Kabelgebühren für Ihren TV-Empfang nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen.
Verbrauchern wird daher geraten, sich rechtzeitig und ausreichend über Alternativen zu informieren. Es empfiehlt sich, mögliche Anbieter in Ruhe zu vergleichen und alle Empfangsoptionen abzuwägen. Ob DVB-T2 HD eine Alternative für Sie ist, erfahren Sie durch einen Empfangscheck: